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Studioelf News 04|22
VERSTÖSST GOOGLE ANALYTICS GEGEN DIE DSGVO?

lieber web-kunde,

wie du vielleicht schon gehört hast, hat die österreichische datenschutzbehörde (DSB) aufgrund einer musterbeschwerde einen bescheid erlassen, dass die einbindung von google analytics auf websites gegen die datenschutz-verordnung verstößt. die aktuelle berichterstattung bzw. auch erste mails dazu sorgen bereits für große aufregung bei website-betreibern. was in diesen berichterstattungen jedoch oft unerwähnt bleibt: im konkreten fall hatte die einbindung von google analytics einige schwerwiegende mängel. so wurde die ip-adresse der user nicht anonymisiert und es wurde auch keine explizite einwilligung zur datenverarbeitung (cookie-opt-in) eingeholt. für eine nach JETZIGEN STAND datenschutzkonforme implementierung von google analytics sind folgende maßnahmen erforderlich:

  • anonymisierung der ip-adresse (anonymizeip)
  • einholung der einwilligung (cookie-opt-in)
  • hinweis auf google analytics und die damit verbundene mögliche datenübermittlung in drittstaaten in der datenschutzerklärung

sind diese anforderungen erfüllt, besteht kein grund jetzt übereilt zu handeln. eine sofortige entfernung von google analytics erachten wir als nicht notwendig. allerdings wird es hier zukünftig noch zu weiteren prüfungen und auch urteilen kommen. es macht also sinn, sich bereits jetzt um alternativen zu google analytics zu kümmern. ein geeignetes tool hierfür ist zb matomo. weitere aktuelle infos rund um die neuesten entwicklungen zu google und zu technischen updates findest du im nachfolgenden newsletter.

informative grüße aus oetz,
dein ELFer-team.

WAS IST DER UNTERSCHIED
ZWISCHEN GOOGLE ANALYTICS & MATOMO?

im gegensatz zu google analytics kann matomo auf einem eigenen server installiert werden. die nutzungsdaten werden also nicht an drittanbieter weitergegeben. zudem lässt sich matomo cookieless einsetzen. die nutzerzahlen werden somit im gegensatz zur cookie-opt-in-lösung mit analytics vollständig erhoben und es kommt zu keinen datenverlusten.

google analytics und matomo können auch parallel eingesetzt werden, was einen späteren umstieg erleichtert, falls google analytics definitiv entfernt werden muss. denn noch gibt es keinen rechtsbeschluss.

IST DIE EINBINDUNG VON
GOOGLE FONTS RECHTSWIDRIG?

das landesgericht münchen hat entschieden, dass das einbinden von webinhalten, wie zum beispiel google fonts, gegen die DSGVO verstößt. zumindest, wenn dies ohne die einwilligung der websitebesucher geschieht. dem betreiber der website droht eine klage auf unterlassung und schadensersatz. um eine potenzielle klage zu umgehen, können zb google fonts etc. lokal eingebunden und damit selbst gehostet werden.

daher ist es ratsam, verwendete google fonts lokal einzubinden. gerne kannst du dich an uns wenden und wir überprüfen die einbindung von google fonts und co auf deiner website.

WANN IST EIN TYPO3-UPDATE
DEINER WEBSITE NOTWENDIG?

der kostenlose support für die TYPO3 VERSION 9.5 ist mit 2021 ausgelaufen. auch kritische sicherheitsupdates sind davon betroffen. um einen reibungslosen betrieb deiner website zu gewährleisten, empfehlen wir ein upgrade auf die aktuelle TYPO3 VERSION 11.5. ein update wird für alle versionen bis inklusive TYPO3 8 empfohlen.

versionsupdates müssen innerhalb der version manuell gemacht werden. es kann auch immer nur von einer version auf die nächsthöhere upgedated werden (lts-version). für TYPO3 6 bzw. 7 und darunter sind versionsupdates also meist nicht mehr wirtschaftlich. hier empfehlen wir einen relaunch der aktuellen TYPO3-website. da dies im normalfall nur websites betrifft, die ohnehin schon in die jahre gekommen sind, kann der relaunch auch gleich für ein designrefresh genutzt werden.

da versionsupdates manuell gemacht werden müssen, kann man hier keinen fixen preis nennen. der aufwand hängt im wesentlichen davon ab, wie komplex die seite aufgebaut wurde, welche individuellen anpassungen es gab und natürlich auch von der anzahl der verwendeten erweiterungen (plugins).

DU FRAGST DICH, WAS IN
DEINEM FALL ZU TUN IST?

du bist dir unsicher, welche anforderungen dein online-auftritt erfüllt und welche nicht bzw. ob und welche update-möglichkeiten es für deine website (noch) gibt und mit welchen kosten dies verbunden ist? gerne schauen wir uns deine website im detail dazu an, informieren dich und lassen dir vorab eine kosteninfo zukommen.


EINS SEI AN DER STELLE GESAGT:
wir, als deine webagentur, möchten dich über diese aktuellen veränderungen lediglich informieren, da dies zu unseren regelmäßigen serviceleistungen gehört. die entscheidung, ob und was wir für dich umsetzen sollen, obliegt natürlich dir selber. ähnlich wie der gesetzgeber vorschreibt, dass du bei rot nicht über die ampeln fahren darfst, bleibt es am ende auch an der ampel deine entscheidung ;)


 
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